Die Drohne in den Bergen

Ein Blick in die Lüfte – mit Verantwortung und Weitblick 

Die Berge – ein Ort der Ruhe, der Natur und der atemberaubenden Aussichten. Wer hier unterwegs ist, möchte die Schönheit nicht nur genießen, sondern vielleicht auch ein Stück davon mit nach Hause nehmen. Und was wäre dafür besser geeignet als eine Drohne, die spektakuläre Aufnahmen aus der Adlerperspektive ermöglicht?  Doch so verlockend das Fliegen über Gipfel auch klingt: In den österreichischen Alpen gelten klare Regeln. Darf man in den Bergen eine Drohne einsetzen? Die Antwort ist – wie so oft – ein charmantes „Ja, aber …“

Das solltest du wissen:

1. Fliegen mit Verantwortung – Respekt vor Natur und Mensch

  • Tiere nicht stören: Wildtiere und Weidevieh reagieren oft empfindlich auf Drohnen – vor allem während der Brutzeit. Im Naturpark Sölktäler und insbesondere in Vogelschutzgebieten gilt oft absolutes Flugverbot.

  • Menschen schützen: Andere Wanderer haben ein Recht auf Ruhe und Privatsphäre. Fliege niemals über unbeteiligte Personen und beachte das Datenschutzrecht – ungefragtes Filmen ist tabu.

2. Wind und Wetter – Herausforderungen in großer Höhe

  • In den Bergen ist die Luft dünner, was die Flugleistung reduziert. Zusätzlich kann starker Wind die Steuerung erschweren. Deshalb gilt: Nur bei guten Wetterbedingungen fliegen – und die Flugzeit im Auge behalten, da der Akku schneller leer wird.

3. Sichtverbindung ist Pflicht

  • Auch in den Bergen gilt: Du musst deine Drohne jederzeit im Blick behalten. Nur so kannst du rechtzeitig reagieren – etwa bei plötzlichem Wind, einem drohenden Zusammenstoß oder Signalverlust.

4. Luftraum teilen – mit Hubschraubern, Paragleitern & Co.

  • Gerade in alpinen Regionen sind Rettungshubschrauber, Segelflieger oder Paragleiter unterwegs. Achte stets auf den Himmel über dir und halte ausreichend Abstand – im Zweifel lieber landen!

5. Technisches Können im Gelände gefragt

  • In steilem oder unübersichtlichem Terrain ist das Einschätzen der Flughöhe oft schwierig. Die maximal erlaubte Höhe beträgt 120 Meter über Grund – wer höher fliegen will, braucht eine Sondergenehmigung.

  • Tipp: Übe den Umgang mit der Drohne in einfachem Gelände, bevor du dich in alpine Regionen wagst.

6. Rechtliche Grundlagen nicht vergessen

Seit Ende 2020 gilt EU-weit eine einheitliche Drohnenverordnung. Für die meisten Drohnen brauchst du:

  • Eine Online-Registrierung als Betreiber,

  • Eine e-ID (digitale Kennzeichnung),

  • Und oft auch den kleinen Drohnenführerschein.

Mehr Infos dazu findest du unter: Austro Control

Was sagt das Gesetz?

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Alpen:

Grundregeln der EU-Verordnung 

Seit Ende 2020 gilt in der gesamten EU eine einheitliche Drohnenverordnung. Drohnen werden nicht mehr nur nach Gewicht, sondern auch nach ihrem Einsatzzweck und ihrer Gefährdung für andere klassifiziert.

Wichtige Grundregeln:

  • Registrierung:  Wer eine Drohne ab 250g nutzt, muss sich registrieren – in Österreich bei der Austro Control.
  • Bewilligung: Der Betrieb kamerabestückter Drohnen ist bewilligungspflichtig – ebenfalls über die Austro Control. Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.
  • Drohnenführerschein: Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.  Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test, welcher unter www.dronespace.at  absolviert werden kann. Der Drohnenführerschein ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen und für 5 Jahre gültig. 
  • Kategorie "open": die meisten Freizeitflüge fallen je nach Risiko in die Offene Kategorie, wobei es drei Unterkategorien (A1, A2, A3) gibt. Für den Einsatz in den Bergen relevant ist meist Kategorie A3: Weit weg von unbeteiligten Personen und abseits von Städten und Siedlungen. 
    • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
    • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
    • ausreichender  Sicherheitsabstand zu Menschen
  • Mehr Informationen und Beispiele für Anwendungsszenarien findest du hier.  

Nationale Vorschriften - Naturschutz 

In Österreich gelten zusätzlich zur EU-Verordnung nationale Vorschriften – insbesondere beim Thema Naturschutz. Und hier wird es ernst: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt.

Wichtige Hinweise:

  • Flugverbot in Naturschutzgebieten: In vielen geschützten Gebieten ist der Einsatz von Drohnen ausdrücklich verboten – und das zu Recht. Denn die Lärmbelastung durch Drohnen kann empfindliche Ökosysteme stören, insbesondere bei Brutplätzen oder Rückzugsräumen von Wildtieren. (z.B. Naturpark Sölktäler) 
  • Vogelschutzgebiete wie die Niederen Tauern: In Gebieten wie den Niederen Tauern (wie z.B. Nature 2000 Gebieten: Wörschacher Moos und ennsnahe Bereiche), die unter EU-Vogelschutzrichtlinien stehen, sollte grundsätzlich nicht geflogen werden – aus Rücksicht auf seltene Arten wie Steinadler oder Birkhühner, die durch Drohnen massiv gestört werden können. 
  • Einholung von Genehmigungen: Wer unbedingt in einem sensiblen Gebiet filmen möchte, muss sich an die zuständige Landesregierung oder das Schutzgebietsmanagement wenden – eine Genehmigung ist allerdings eher die Ausnahme als die Regel.

Und ganz wichtig: Nur weil ein Gebiet einsam wirkt, heißt das nicht, dass es „freies Fluggebiet“ ist. Ruhe und Stille sind oft das höchste Gut dieser Landschaften – für Mensch und Tier.

Nadine Schrempf

Schladming-Dachstein